Corona hin oder her, mit dem Frühling und der Sonne steigen viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer wieder aufs Zweirad. An die hohen Geschwindigkeiten sind viele noch nicht wieder gewöhnt. Die aktuell recht leeren Straßen verführen Auto- und Motorradfahrer obendrein zu trügerischer Sicherheit und zu schnellem Fahren. Unfälle häufen sich. Schon gab es die ersten Toten und Schwerverletzten. Ersthelfer sind überlebenswichtig. Was müssen Helfer jetzt besonders berücksichtigen?
Auch die Corona-Pandemie ändert nichts daran, dass wir alle zur Ersten Hilfe verpflichtet sind. Sonst machen wir uns strafbar. Die bewährte Devise „Hinsehen, Handeln, Hilfe holen“ gilt nach wie vor. „Das heißt: Anhalten und nach der Absicherung der Unfallstelle den Rettungsdienst verständigen. Und wenn notwendig, weitere Helfer aufmerksam machen!“ erläutert Daniel Veldman, Leiter Ausbildung der Malteser im Erzbistum Köln.
Natürlich sollten wir darauf achten, weder uns noch Unfallopfer unnötig der Ansteckungsgefahr auszusetzen. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber einen Notruf abzusetzen ist das Mindeste, was jeder tun muss.
Beim direkten Kontakt zum Unfallopfer sollte der Ersthelfer auf jeden Fall – sofern verfügbar - Einmalhandschuhe und Mundschutz verwenden. „Überprüfen Sie die Atmung durch Ansprechen und Beobachten; falls die Atmung nicht vorhanden ist, legen Sie ein Tuch oder Kleidungsstück über das Gesicht des Unfallopfers und führen Sie anschließend ununterbrochen die Herzdruckmassage durch,“ erklärt Veldman. Nach jeder Erste-Hilfe-Maßnahme soll sich der Helfer unverzüglich die Hände desinfizieren. „Wer selbst zur Risikogruppe gehört, sollte den Notruf absetzen und möglichst andere Personen auffordern und anleiten, zu helfen“, sagt der Ausbildungsleiter der Malteser.
Eins ist ihm noch wichtig: „Wenn ein Motorradfahrer verunglückt und nicht bei Bewusstsein ist, müssen Ersthelfer immer den Helm abnehmen.“ Nur so könne verhindert werden, dass der Bewusstlose an Erbrochenem ersticke.
Veldman empfiehlt, den Helm am besten zu zweit abzunehmen. „Zuerst öffnet man das Visier, den Kopf hält man leicht fest, damit er nicht zur Seite knickt.“ Der Helm wird dann unter Zug gerade nach oben abgezogen. Wenn der Helm einmal runter ist, könne man den Betroffenen sachgerecht lagern. „Wenn der Kradfahrer noch atmet, wird er in die Seitenlage gelegt. Falls keine Atmung mehr vorhanden ist, wird die Wiederbelebung durchgeführt.“ Ersthelfer sollen sich bei bewusstlosen Motorradfahrern an den Helm `ran trauen und müssten keine Angst haben, etwas falsch zu machen. „Man kann nur etwas falsch machen, wenn man nichts macht“, sagt Veldman.