Gestern hat der Deutsche Bundestag für die Änderung des Notfallsanitätergesetzes gestimmt und damit die Vorrausetzung geschaffen, die tägliche Arbeit der Notfallsanitäter auf eine rechtsichere Grundlage zu stellen.
Die Neuregelung (künftig § 2a NotSanG) sieht vor, dass die Durchführung invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäter künftig in all jenen Fällen ausdrücklich erlaubt ist, in denen es um die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Vitalfunktionen oder um die Abwendung wesentlicher Folgeschäden geht. Michael Schäfers, Leiter des Malteser Rettungsdienstes, freut sich über die Neuregelung: „Das Ergebnis ist auch aus meiner Sicht sehr gut für die Notfallsanitäter. Alle auch von uns angemerkten kritischen Aspekte sind in der abschließenden Beschlussempfehlung entfallen. Damit werden sowohl rechtliche Unklarheiten, als auch im Einsatz auftretende tatsächliche Unsicherheiten beseitigt. Letztlich wird das Regelungsziel klar (Rechtssicherheit, Ausübung der Heilkunde zur Abwendung lebensbedrohlicher Situationen bzw. schwerer Folgeschäden) hervorgehoben.“