Deutscher Rat für Wiederbelebung fordert regelmäßige kurze Wiederbelebungsschulungen am Arbeitsplatz 

Mit einer gut ausgeführten Laienreanimation wird das Gehirn allein durch die Herzdruckmassage weiter mit Sauerstoff versorgt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Person überlebt, um das Dreifache erhöht.
Mit einer gut ausgeführten Laienreanimation wird das Gehirn allein durch die Herzdruckmassage weiter mit Sauerstoff versorgt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Person überlebt, um das Dreifache erhöht. Foto: Malteser

Deutschlandweit erleiden jährlich mehr als 120.000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand außerhalb eines Krankenhauses. Davon überlebt bisher nur jeder oder jede zehnte der oder die betroffen ist. Aufgrund der fehlenden Durchblutung beginnt das Gehirn bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten abzusterben. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergehen in Deutschland allerdings im Mittel neun Minuten.  Betroffene sind also abhängig von unverzüglicher Hilfe umstehender Personen. Mit einer gut ausgeführten Laienreanimation wird das Gehirn allein durch die Herzdruckmassage weiter mit Sauerstoff versorgt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Person überlebt, um das Dreifache erhöht. 

Ausreichend wären bereits kurze Schulungen in PRÜFEN-RUFEN-DRÜCKEN im Umfang von maximal 60 bis 90 Minuten, die z.B. in einer aktiven Mittagspause oder angegliedert an jährliche Unterweisungen, wie z.B. zum Brandschutz, stattfinden können. In Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden sollte eine solche Schulung einmal im Jahr allen Mitarbeitenden angeboten werden. 

Im Falle eines Herz-Kreislaufstillstandes können die Mitarbeitenden dann zügig und richtig handeln. „Jede und jeder kann ein Leben retten. Wiederbeleben ist kinderleicht. Alles, was man dafür benötigt, sind zwei Hände.” so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC: „Es ist wichtig, dass wir mit den Schulungen einen Großteil der Bevölkerung erreichen, damit im Notfall immer eine Person in unmittelbarer Nähe ist, die hilft. Über den Arbeitsplatz können viele Menschen gleichzeitig erreicht werden, die dann als Multiplikatoren in den Freundes- und Familienkreis dienen.” 

Eine entsprechende Regelung im Arbeitsschutzgesetz wäre eine gute Ergänzung für das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG), in dem Bundesminister Lauterbach Regelungen zur Erhöhung der Laienreanimationsrate angekündigt hat. 

Auch der Aktionsplan Wiederbelebung - mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern - fasst konkrete Maßnahmen zusammen, u.a. die Erhöhung der Laien-Reanimationsrate in Deutschland durch Wiederbelebungsunterricht in Schulen, und weist auch auf die Bedeutung einer regelmäßigen, niederschwelligen Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz hin, z.B. durch Integration des Themas in die Pflichtunterweisungen. Auf der Homepage des GRC können Sie Präsentationen und Lehrmaterialien dazu kostenfrei herunterladen. 


Quelle: Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC)

Zur vollständigen Presse-Information des GRC mit Materialien zur Lehre der Wiederbelebung.
 


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