Erstorientierungskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber mit unklarer Bleibeperspektive

Was ist ein Erstorientierungskurs? Worauf zielt dieses Angebot?

Die Erstorientierungskurse verfolgen das Ziel Menschen, die sich um Asyl bewerben und deren Asylstatus noch nicht geklärt ist, die Orientierung und Integration in Deutschland zu erleichtern. Gerade wegen dieser Unsicherheit ist eine geleitete und begleitende Orientierung wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Anhand alltagspraktischer Module (z.B. Wohnen, Einkaufen, Gesundheit, Verkehr) erhalten die Teilnehmenden einen praxisorientierten Überblick über das Leben in Deutschland und erwerben dabei auch erste Deutschkenntnisse. Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration. Ein besonderer Fokus dieser Kurse liegt darüber hinaus auf der Auseinandersetzung mit kulturellen Gepflogenheiten und politischen Werten, die für das Zusammenleben in Deutschland eine tragende Rolle spielen.

Der Zugang zu einem Erstorientierungskurs ist niedrigschwellig angelegt, es besteht keine zu kontrollierende Anwesenheitspflicht, sehr wohl aber eine Verbindlichkeit zur regelmäßigen Teilnahme. Das kostenlose Angebot zielt dabei auf einen basalen Spracherwerb (Niveau A1), mit dem die Teilnehmenden sich selbständig im Alltag bewegen können und unabhängiger von institutioneller Begleitung werden. Gerade das Alltagswissen ermöglicht eben solch eine Selbständigkeit. Da der interkulturelle Alltag aber auch konfliktbeladen sein kann, ist es vorteilhaft zu verstehen, welche Werte und Normen für die Alltagspraxis leitend sind. Auch das verleiht Sicherheit bei Entscheidungen oder Auseinandersetzungen.

An wen richten sich die Kurse?

Die Kurse richten sich an Menschen, die sich um Asyl beworben haben, die aus nicht sicheren Herkunftsländern kommen und deren Bleibeperspektive nicht abschließend geklärt ist. Gleichzeitig haben sie keine Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, die eben eine sichere Bleibeperspektive voraussetzen. Für diese Zielgruppe gibt es bisher in Deutschland kein einheitliches Angebot. Personen, die unter der Dublin-III-Verordnung ihren Antrag auf Asyl in dem Land stellen müssten, in welches sie innerhalb Europas zuerst eingereist sind, die sich jedoch aus verschiedenen Gründen noch in Deutschland befinden, sind ebenfalls zur Teilnahme berechtigt.

Sekundär (im Rahmen freier Plätze) richten sich die Kurse auch an

  • Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG innehaben
  • anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber 
  • „Geduldete“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive, die einen regulären Zugang zum Integrationskurs hätten, aber aus verschiedenen Gründen noch keinen Kurs besuchen können.

Von der Teilnahme an den Kursen ausgeschlossen sind Personen aus sicheren Herkunftsländern, schulpflichtige Personen, abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, Personen mit einem Platz in einem Integrationskurs sowie jene Personen, die aus Mitgliedsstaaten der EU kommen.

Auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie verschiedensprachige Informationsbroschüren zum Format der Erstorientierungskurse. 

Ansprechpersonen

Hannah Reyle

Hannah Reyle
Kompetenzteam Integration
Mobil 0170 2842499
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Arnd Hoffmann

Dr. Arnd Hoffmann
Kompetenzteam Integration
Mobil 0151 25683568
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